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Vorratsdatenspeicherung

Gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von Verkehrsdaten aller Kommunikationsvorgänge (Telefon, E-Mail, WWW), ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.

Mehr dazu in: Kapitel 8