Vorratsdatenspeicherung
Gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von Verkehrsdaten aller Kommunikationsvorgänge (Telefon, E-Mail, WWW), ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
Mehr dazu in: Kapitel 8