IT-Grundrecht
Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist ein in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts formuliertes Grundrecht zum Schutz personenbezogener Daten. Es ist bei Systemen anzuwenden, die allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten des Betroffenen in einem Umfang und in einer Vielfalt enthalten können, dass ein Zugriff auf das System es ermöglicht, einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person zu gewinnen oder gar ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit zu erhalten.
Mehr dazu in: Kapitel 8