Markttransaktion
bilaterale Abwicklung eines Geschäftsakts (ökonomischer Tausch), wobei Verfügungsrechte an Gütern von einem Verkäufer zu einem Käufer übertragen werden. Der Käufer erbringt eine Gegenleistung meist in Form eines Geldbetrags.
Mehr dazu in: Kapitel 5