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Outsourcing
(wörtliche Übersetzung: Auslagerung von Ressourcen): Outsourcing bezeichnet die langfristig ausgerichtete, vollständige oder teilweise Übertragung von zuvor innerbetrieblich erfüllten Aufgaben eines Betriebs an selbstständige, externe Dienstleister. Im Rahmen eines Outsourcing-Vertrags werden die Dauer des Abkommens und die Güte der zu erbringenden Leistungen exakt festgelegt.
Mehr dazu in: Kapitel 2